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Immobilien-Ertragssteuer:
Sind Sie betroffen?

Unsere Profis checken das.
Unverbindlich und kostenlos!

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Ausfüllen des Steuerformulars

Wir checken ob Ihr Immobilienverkauf von der "ImmoESt." betroffen ist.

Füllen Sie einfach unser Formular mit ihren Kontaktdaten und den Informationen zu ihrer Immobilie aus. Unsere Experten checken für Sie dann unverbindlich und kostenlos, ob Sie von der Immobilienertragssteuer (ImmoESt.) betroffen sind.

Ihr ImmoESt. Check.

Ihre Kontaktdaten.

Ihre Immobilie.

Ist die Immobilie ihr Hauptwohnsitz?

Wir melden uns zeitnahe mit ihrem Ergebnis!

“Die ImmoESt. wird häufig übersehen und führt dann zu einer bösen Überraschung.
- Christoph Bäckenberger | Geschäftsführer
Ihre individueller Experten-Check.

Betrifft mich die Immobilien-Ertragssteuer?

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Detail-Check.

Haben Sie geerbt oder eine Schenkung erhalten? Solche Spezialfälle brauchen einen detaillierten Check durch Experten.

Persönliche Beratung.

Wir beraten Sie persönlich und vertraulich. Unser Ziel ist ihr Gewinn. Die Optimierung ihres Verkaufs kann Ihnen viel Geld sparen.

Consulting-Network.

In unserem Partner-Netzwerk finden viele Fachexperten und erfahrene Berater. Wir klären besondere und umfassende Fragestellungen direkt mit unseren Spezialisten in Kooperation.

Unsere zufriedenen Kunden.

Mann mit verschränkten Armen
"Mein Sohn ist jetzt Eigentümer und verkauft in ein paar Jahren steuerfrei. Das wissen wir nun Dank der individuellen Beratung."

Robert U.

Was ist die ImmoESt. ?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über die Immobilienertragssteuer (ImmoESt.). Wir empfehlen Ihnen, in allen konkreten steuerlichen Fragen fachkündige Beratung einzuholen. Wir stehen Ihnen, gemeinsam mit unseren Experten, gerne unverbindlich und kostenlos für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Was ist die Immobilien-Ertragssteuer ("ImmoESt.")?

Die Immobilien-Ertragssteuer (abgekürzt oft "ImmoESt.") ist eine Steuer auf die Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken. Als "Grundstücke" im Sinne der ImmoESt. gelten: Grund und Boden, Gebäude (inklusive Eigentumswohnungen) und grundstücksgleiche Rechte (Baurechte).

Wir beraten Sie gerne und führen einen unverbindlichen Check durch.

02

Wen betrifft die Immobilien-Ertragssteuer?

Die ImmoESt. betrifft seit 1. April 2012 grundsätzlich jeden entgeltlichen Erwerbs- bzw. Veräußerungs-Vorgang von privaten Immobilien. Besonders wesentlich ist jedoch, dass zwei unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen, abhängig davon wann die Immobilie angeschafft wurde. Weiters zu beachten ist, dass es verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen gibt. Unsere Experten unterstützen Sie gerne!

03

Wie hoch ist die Immobilien-Ertragssteuer?

Die ImmoESt. hat unterschiedliche Steuersätze. Für vor dem 31.03.2002 angeschaffte Immobilien fällt normalerweise der Steuersatz von 4,2% des Veräußerungserlöses an. Für Immobilien die nach diesem Stichtag erworben wurden, beträgt der Steuersatz 30% des Gewinns aus der Veräußerung. Es gibt jedoch einige weitere Ausnahmen und Besonderheiten, wir empfehlen jedenfalls eine persönliche Beratung.

04

Gibt es Ausnahmen von der "ImmoESt."?

Ja, es gibt verschiedene Ausnahmen von der ImmoESt. So gibt es zum Beispiel die sogenannte "Hauptwohnsitz-Befreiung" und die "Herstellerbefreiung". Beide dieser Befreiungen sind an gewisse Bedingungen gebunden und unterliegen zudem auch Einschränkungen.

Wir prüfen gerne individuell und unverbindlich, ob Sie von einer Ausnahme profitieren.

05

Warum sollte man immer einen Experten beziehen?

Die ImmoESt. kann eine große Steuerlast darstellen. Zudem ist es eine komplexe Thematik, es gibt unterschiedliche Steuersätze, verschiedene Ausnahmen sowie Potenzial zur Optimierung. Deshalb empfehlen wir Ihnen, vor jedem Verkaufsvorgang einer Immobilie unbedingt einen Experten zur ImmoESt. zu konsultieren. Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich.

Kontakt.
Unternehmensberatung

WIR BERATEN SIE GERNE UMFASSEND.

Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Fragestellungen rund um die Immobilien-Ertragssteuer sowie zu allen Vorhaben der Immobilien-Wirtschaft.

 

Schreiben Sie uns einfach und unkompliziert eine Anfrage - oder rufen Sie uns direkt an. Wir nehmen in Folge direkt Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch.

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